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Altmühltaler Abenteuerpark
Abenteuerpark im Altmühltal

AGBs | Benutzungsregeln


Benutzungsregeln (Stand: April 2010)

  1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen:
    Jedem Benutzer des Altmühltaler Abenteurerparks obliegt es, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen vor Betreten und Benutzen des Altmühltaler Abenteuerparks zu lesen, sein Einverständnis schriftlich zu bestätigen und deren Einhaltung strikt zu befolgen. Im Falle der Benutzung durch Minderjährige müssen die Erziehungsberechtigten oder ein Bevollmächtigter die Benutzungsregeln dem Minderjährigen zur Kenntnis geben und ihn zur strikten Beachtung anhalten, was ebenfalls durch schriftliche Bestätigung zu erfolgen hat. Hierbei ist die Namensangabe des Erziehungsberechtigten oder Beauftragten sowie des minderjährigen Teilnehmers erforderlich. Bei minderjährigen Benutzern sind die Erziehungsberechtigten oder die Bevollmächtigten für die Aufsicht während des Besuchs und für die Begleitung während des Begehens des Abenteuerparks allein verantwortlich. Die unbedingte Einhaltung der Benutzungsregeln ist von jedem Benutzer zu gewährleisten, wobei trotzdem jedem Benutzer klar ist, dass das Begehen des Altmühltaler Abenteuerparks mit Risiken verbunden ist. Somit erfolgt die Benutzung des Altmühltaler Abenteuerparks bei pflichtgemäßer Vertragserfüllung des Betreibers auf eigene Gefahr des Benutzers.
  2. Theoretische und praktische Sicherheitseinweisung:
    Jeder Benutzer hat sich vor Begehen des Abenteuerparks einer praktischen und theoretischen Einweisung zu unterziehen. Den Anweisungen des Personals ist strikt Folge zu leisten. Sofern sich ein Teilnehmer nach erfolgter Sicherheitseinweisung nicht in der Lage sieht, die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Vorgaben korrekt auszuführen und einzuhalten, darf nicht den Altmühltaler Abenteuerpark begehen. Für diesen Fall besteht Anspruch auf Gutschrift des Eintrittsgeldes. Teilnehmer, die den Benutzungsregeln oder Anweisungen des Personals vorsätzlich oder grob fahrlässig zuwider handeln, können von der Benutzung des Altmühltaler Abenteuerparks ausgeschlossen werden. Diesen Personen steht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes zu.
  3. Zugelassene Benutzer (Altersmindestgrenzen, Mindestgrößen, körperliche Verfassung):
    Den Altmühltaler Abenteuerpark dürfen Teilnehmer ab dem 8. Lebensjahr oder einer Mindestgröße von 1,25 Metern benutzen. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Altmühltaler Abenteuerpark nur in Begleitung eines volljährigen Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten benutzen, wobei ein Erwachsener maximal 2 Kinder beaufsichtigen darf. Der rote Parcours darf erst von Teilnehmern ab dem vollendeten 12. Lebensjahr begangen werden. Der braune Parcours darf erst von Teilnehmern ab dem vollendeten 16. Lebensjahr oder ab einer Körpergröße von 1,65 m begangen werden. Von der Benutzung des Altmühltaler Abenteuerparks sind Personen, die an einer Krankheit, einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, welche bei der Benutzung des Altmühltaler Abenteuerparks eine Gefahr für sich oder andere darstellen können, ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
  4. Sicherheitsausrüstung:
    Die vom Altmühltaler Abenteuerpark gestellte Sicherheitsausrüstung, bestehend aus Komplettgurt, Helm und Verbindungsmitteln muss nach Anweisung des Personals benutzt werden und darf während der Begehung des Altmühltaler Abenteuerparks nicht abgelegt oder an andere Personen übertragen werden. Die beiden Karabiner des Sicherungssystems "Smart-Belay" dürfen in keinem Fall gleichzeitig vom Sicherungsseil ausgehängt werden. Zwar wird dies bereits durch das Sicherungssystem gewährleistet, jedoch darf dieses weder manipuliert noch beschädigt noch sonst außer Kraft gesetzt werden. Bei Unsicherheiten oder Problemen hat der Teilnehmer unverzüglich das Personal herbeizurufen oder herbeirufen zu lassen. Bei angelegter Sicherheitsausrüstung ist das Rauchen verboten. Die komplette Sicherheitsausrüstung muss 3 Stunden nach Aushändigung wieder zurückgegeben werden. Vom Teilnehmer verursachte Beschädigungen sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen. Nach 3 ¼ Stunden muss ein Aufpreis von € 4,00, danach für jede angefangene Stunde ebenfalls
    € 4,00 bezahlt werden.
  5. Persönliche Gegenstände, Kleidung, Ausrüstung:
    Gegenstände, wie Schmuck, Mobiltelefone, Kameras, Rucksäcke oder Taschen, welche eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder andere darstellen können, dürfen bei Begehen des Altmühltaler Abenteuerparks nicht mitgeführt werden. Längere Haare sind in geeigneter Weise mit Haargummi oder ähnlichem so zu fixieren, dass ein Verklemmen an Sicherheitskarabinern oder -rollen nicht möglich ist. Für die Begehung wird bequeme, sportliche und die Bewegungsfreiheit nicht einengende Kleidung empfohlen. Geschlossenes Schuhwerk ist zu benutzen.
  6. Maximale Anzahl von Teilnehmern bei einem Kletterelement:
    Jedes Kletterelement darf nur maximal von einer Person gleichzeitig begangen werden. Auf den Podesten (Plattformen) dürfen sich maximal 2 Personen gleichzeitig aufhalten. Sofern Seilbahnabfahrten vorhanden sind, dürfen diese erst benutzt werden, wenn sich keine weiteren Personen im Ankunftsbereich befinden. Die Teilnehmer haben bei Seilabfahrten, soweit möglich, die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren, beispielsweise bei Bodenkontakt durch Mitlaufen.
  7. Haftung:
    Der Betreiber haftet Benutzern für Schäden im Hinblick auf Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Betreiber haftet Benutzern für sonstige Schäden nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Erfüllungsgehilfen oder Vertretern des Betreibers. Im Falle von Sach- oder Vermögensschäden, welche lediglich auf eine leicht fahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführen sind, haftet der Betreiber nur soweit es sich um vertragstypische, vorhersehbare Schäden handelt.
  8. Schließung des Altmühltaler Abenteuerparks:
    Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, Hagel, Regen etc.) ganz oder teilweise einzustellen. Für diesen Fall wird dem Teilnehmer der Eintrittspreis nicht rückerstattet. Sofern der Teilnehmer den Besuch des Altmühltaler Abenteuerparks frühzeitig auf eigenen Wunsch abbricht, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
  9. Salvatorische Klausel:
    Sollte eine oder mehrere Regelungen rechtsunwirksam sein, führt dies nicht zu Unwirksamkeit der Regelungen im Übrigen.
  10. Einverständniserklärung:
    Der Teilnehmer /Besucher des Altmühltaler Abenteuerparks versichert, die vorgenannten Nutzungsregeln und Hinweise sorgfältig gelesen und verstanden zu haben und versichert, diese einzuhalten. Gleichzeitig versichert er, dass weder bei ihm, noch bei keinem von ihm beaufsichtigten minderjährigen Benutzern Ausschlussgründe nach Ziffer 3 bestehen, noch dass der Unterzeichner selbst oder von ihm beaufsichtigte minderjährige Personen verbotene Gegenstände gemäß Ziffer 5 mit sich führen.

Die Benutzungsregeln als pdf-Dokument



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