Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Trainings, Workshops, Seminare und Events

1. Vertragsabschluss

Neben den so genannten offenen Angeboten zu festen Terminen stellt die Firma J.B.Prinstner GmbH & Co. KG auf Anfrage für jeden Kunden ein individuelles Angebot zusammen. Die Anmeldung zu einem Training, Seminar, Workshop, oder einem anderen Angebot (im folgenden Veranstaltung genannt) von J.B.Prinstner GmbH & Co. KG erfolgt grundsätzlich schriftlich. Sofern der Anmelder dies bei seiner Buchung ausdrücklich erklärt hat, erfolgt die Anmeldung auch für alle mit aufgeführtem Teilnehmer oder für die ganze Gruppe, für deren Vertragspflicht der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch J.B.Prinstner GmbH & Co. KG in Form einer Anmeldebestätigung zustande. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für den Kunden und J.B.Prinstner GmbH & Co. KG verbindlich, wenn in der Bestätigung auf eine Rücktrittsmöglichkeit hingewiesen ist, und der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Bestätigungen hiervon keinen Gebrauch macht. Erfolgt von Seiten des Kunden keine Reaktion, gilt die Abweichung als akzeptiert.

2. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen sowie die Angaben in der Anmeldebestätigung und den Detailinformationen verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch J.B.Prinstner GmbH & Co. KG. Bei Veranstaltungen, die in Seminarhotels oder anderen Unterkünften stattfinden, reserviert J.B.Prinstner GmbH & Co. KG für Kunden, falls gewünscht die notwendigen Kapazitäten in den jeweiligen Unterkünften. Preise, Leistungen und Bezahlung sind Sache des Hotels und des Kunden.

3. Bezahlung

Nach Erhalt der Auftragsbestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte sofort die darauf ausgewiesene Anzahlung, beziehungsweise den angegebenen Preis. Mögliche Anzahlungen werden auf den Veranstaltungspreis angerechnet. Die Restzahlung überweisen Sie uns bitte sofort nach Durchführung. Sollten zusätzlich weitere Kosten (Telefon, Fax, Fahrtkosten usw.) entstehen, gehen diese zu Lasten des Kunden.

4. Storno oder Umbuchung durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei J.B.Prinstner GmbH & Co. KG. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder nimmt er, ohne vom Vertrag zurückgetreten zu sein an der Veranstaltung nicht teil, so kann J.B.Prinstner GmbH & Co. KG vom Kunden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen verlangen. J.B.Prinstner GmbH & Co. KG steht es frei, die konkret berechnete Entschädigung oder die nachfolgend aufgeführten pauschalierten Gebühren zu verlangen. Für langfristige Rücktritte von der Festanmeldung (bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird eine Stornogebühr von 10 % des in der Anmeldebestätigung genannten Betrages berechnet. Für kurzfristige Annullierungen gelten folgende Stornogebühren
59 – 42 Tage vor Veranstaltungstermin bis zu 25 %
42 – 21 Tage vor Veranstaltungstermin bis zu 40 %
21 – 14 Tage vor Veranstaltungstermin bis zu 70 %
14 – 7 Tage vor Veranstaltungstermin bis zu 80 %
7 – 1 Tag vor Veranstaltungstermin bis zu 90 %
bei Nichtantritt der Veranstaltung bis zu 100 % des Veranstaltungspreises.
Termin-Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden nach Abschluss des Vertrages erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Rücktrittsgebühren werden bis 14 Tage vor Antritt nicht erhoben, wenn der Kunde für den nicht teilnehmenden Teilnehmer oder der Teilnehmer selbst eine Ersatzperson stellt.
Bei eigener Anreise ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, zu dem in der Anmeldebestätigung genannten Ort und Zeitpunkt bereitzustehen. Tritt er nicht vereinbarungsgemäß an, so hat er keinen Anspruch auf jedwede Rückerstattung.

5. Rücktritt und Kündigung durch J.B.Prinstner GmbH & Co. KG

J.B.Prinstner GmbH & Co. KG kann bei offenen Veranstaltungsangeboten bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl

  • bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den bereits eingezahlten Veranstaltungspreis zurück. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.
  • den betroffenen Teilnehmern ein neues Angebot, basierend auf die verminderte Gruppengröße, unterbreiten.

J.B.Prinstner GmbH & Co. KG kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder Teilnehmer des Kunden ungeachtet einer Abmahnung durch J.B.Prinstner GmbH & Co. KG die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder in solchem Maß vertragswidrig handelt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. J.B.Prinstner GmbH & Co. KG behält diesbezüglich den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis. Bei vorzeitiger Abreise entstehende Kosten gehen voll zu Lasten des Kunden. Nimmt der Kunde die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch, so ist dennoch der volle vereinbarte Preis zu zahlen.

6. Haftung von J.B.Prinstner GmbH & Co. KG

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Kaufmanns für

  • die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
  • ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Veranstaltungsortes. J.B.Prinstner GmbH & Co. KG bietet individuell konzipierte prozess- und handlungsorientierte Veranstaltungen an. Diese Tatsache beinhaltet unvermeidbar bestimmte Risiken. Soweit aus diesen Risiken und ohne Verschulden von J.B.Prinstner GmbH & Co. KG Leistungsstörungen entstehen, gilt jegliche Haftung von J.B.Prinstner GmbH & Co. KG als ausgeschlossen. Insbesondere kann keine Haftung übernommen werden für Unfälle, wie sie in der Luftfahrt, bei Benutzung diverser Geländefahrzeuge, Lkws, Autos, Minibusse, Mountain- Bikes, Schlauchboote, Flöße, Fähren, auf Hänge- oder sonstigen Brücken, Hochseilgärten (fest und mobil), Aufgabenparcours, in Canyons, im Gebirge, in Höhlen, Kellern, auf Bogenschießplätzen (fest und mobil) oder ähnlich vorkommen können.
  • die ihm anvertrauten Teilnehmer im Rahmen der Aufsichtspflicht, sofern es sich um Jugendliche unter 18 Jahren handelt. Für Teilnehmer über 18 Jahre erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.

7. Beschränkte Haftung

Die Firma J.B.Prinstner GmbH & Co. KG haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Firma J.B.Prinstner GmbH & Co. KG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters. Wird eine Veranstaltung oder Teile davon von einem anderen Leistungsträger durchgeführt, so haftet dieser gemäß seiner Veranstaltungskonditionen.

8. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Beanstandungen sind bei J.B.Prinstner GmbH & Co. KG schriftlich anzuzeigen. Die Seminar- bzw. Veranstaltungsleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche verjähren 6 Monate nach Veranstaltungsende.

9. Verkauf und Verleih von Waren

Soweit J.B.Prinstner GmbH & Co. KG oder einer ihrer Leistungsträger Waren verkauft, erfolgt bis zur vollständigen Vertragserfüllung kein Eigentumsübergang auf den Kunden. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, im Eigentum von J.B.Prinstner GmbH & Co. KG befindliche Waren oder Gegenstände ohne die Zustimmung von J.B.Prinstner GmbH & Co. KG Dritten zu überlassen. Soweit J.B.Prinstner GmbH & Co. KG Waren oder Gegenstände jeglicher Art verleiht, hat der Kunde für deren Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung ein zu stehen. Für Ersatzansprüche des Verleihers wird der jeweilige Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt

10. Copyright und Urheberrechtsschutz

Sämtliche für die Veranstaltung im Vorhinein, während und im Nachhinein erstellten Unterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Veranstaltungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung von J.B.Prinstner GmbH & Co. KG in irgendeiner Form - auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung - reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zu internen Seminaren benutzt werden.

11. Physische/psychische Verfassung

Durch seine Anmeldung versichert der Kunde, dass medizinisch/ärztlicher sei’s keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Veranstaltung und den jeweiligen bewegungsintensiven Aktivitäten bestehen.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Ingolstadt.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14. Sonstiges

Die vorstehend genannten Bedingungen gelten als für den Geschäftsverkehr verbindlich, vom Kunden anerkannt, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Kurzfristige Änderungen des gebuchten Angebots durch Wetter sind – zur Sicherheit des Kunden- nicht auszuschließen. Sie werden vom verantwortlichen Trainer, bzw. Begleiter vor Ort entschieden. Entschädigungen sind hierfür nicht zu gewähren.
Die bei bestimmten Aktivitäten nötigen Lizenzen bzw. Qualifikationen sind vor Antritt vorzuweisen. Die Teilnehmer haften voll für aus Unachtsamkeit, Leichtsinn und Vorsatz entstandene Schäden.

 

Beilngries 12.03.07