Altmühltaler Abenteuerpark
Unser Kletterpark ist geöffnet
Laut dem Bayrischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sind wir als Sportstätte im Sinne des § 10 Abs. 3 der 12. BaylfSMV eingestuft und dürfen kontaktfreien Sport unter freiem Himmel mit den jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen anbieten.
Damit wir dies gewährleisten können, müsst Ihr Euch bitte bei uns anmelden. Ihr könnt Termine zwei Wochen im Voraus reservieren.
Wir freuen uns auf Euren Besuch!
Euer Team vom Altmühltaler Abenteuerpark